Führerschein-Untersuchung
Für die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten.
Für die Klassen A, B, M, L, S und T benötigen Sie dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe, sonst reicht ein augenärztliches Attest aus.
Ab dem 50. Lebensjahr muss der Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Augenärztliche Untersuchungen:
- Prüfung des Gesichtsfelds
- Prüfung des räumlichen Sehens und der Augenbeweglichkeit
- Prüfung des Farbensehens
- Prüfung der zentralen Sehschärfe
Ihr Nutzen
Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.