Retinale Gefäßdiagnostik

Es kann jeden Treffen: Durchblutungsstörungen, Gefäßverschlüsse, Erblindungsrisiko, Herzinfarkt, Schlaganfall

Schlaganfall, Herzinfarkt, Gefäßverschlüsse und Erblindungsrisiko treten zwar plötzlich und häufig dramatisch auf, haben aber eine lange Vorgeschichte. Ein rechtzeitiges Erkennen der Gefahr und ein konsequentes Handeln können Leben retten, Lebensqualität erhalten und verbessern.

Risikofaktoren, die zu Gefäßverschlüssen führen können: Bluthochdruck

  • Zuckerkrankheit
  • Rauchen 
  • Übergewicht 
  • Stress 
  • Bewegungsmangel 
  • Hohe Cholesterinwerte 
  • Fehlernährung 
  • Familiäre Vorgeschichte zu Schlaganfall und Herzinfarkt
  • Allgemein steigt zwar das Gefäßrisiko mit zunehmendem Alter, das persönliche Risikoprofil wird aber bereits in jungen Jahren angelegt.

Gefäßanalyse am Auge

Die Mikrogefäße des Augenhintergrundes zeigen, in welchem Zustand sich die Mikrogefäße Ihres ganzen Körpers (Gehirn, Herz, Niere) befinden.

Untersuchung

Mit Hilfe modernster 3-D-Technik werden in kurzer Zeit schmerzfrei und vollkommen berührungslos Aufnahmen Ihrer Mikrogefäße gemacht.

Durch diese Laseraufnahmen können feinste Gefäßveränderungen bereits im Anfangsstadium sichtbar gemacht werden und auf der Grundlage einer großen Datenbank Ihr ganz persönlicher Gefäßzustand und Ihr Risikoprofil errechnet werden.

Ihre Möglichkeiten, Ihr Nutzen, Ihre Chancen, Ihr Gewinn nach der Untersuchung

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir in Ruhe Ihre Befunde. Ihnen werden ein anschaulicher Bericht und Bilddokumente zur Verfügung gestellt. Wir decken gemeinsam Ihre Risikofaktoren auf, die zu Gefäß- veränderungen geführt haben.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen zeigen Ihnen dann, ob Ihr Risiko gleich bleibt oder bei erfolgreichen Gegenmaßnahmen verringert wird. Wir begleiten Sie bei den Maßnahmen zur Gesundung. Der Befund ermöglicht außerdem Ihrem Hausarzt oder Internisten eine für Sie spezifischere medikamentöse Therapie zu erstellen.
Der Erfolg wird sichtbar.

Diese Untersuchung zur Früherkennung gehört nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen.